Flexibler Entlastungsbetrag in NRW bis Ende der Pandemie
Der Entlastungsbetrag kann in NRW bis zum Ende der Pandemie flexibel genutzt werden. Das heißt, dass die oft lästigen Qualifikationsnachweise für Nachbarschaftshefler*innen entfallen und Bring-, Hol- und Lieferdienste im Alltag einfacher eingebunden werden können. Ursprünglich war die wegen der Corona-Pandemie beschlossene Sonderregelung bis zum 30. September 2020 befristet.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des zuständigen Ministeriums:
Ihre Fragen und Anliegen beantworten wir gerne unter 0173 - 695 5756 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.