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ALLGEMEINE ENTWICKLUNGEN

Flexibler Entlastungsbetrag in NRW bis Ende der Pandemie


Der Entlastungsbetrag kann in NRW bis zum Ende der Pandemie flexibel genutzt werden. Das heißt, dass die oft lästigen Qualifikationsnachweise für Nachbarschaftshefler*innen entfallen und Bring-, Hol- und Lieferdienste im Alltag einfacher eingebunden werden können. Ursprünglich war die wegen der Corona-Pandemie beschlossene Sonderregelung bis zum 30. September 2020 befristet.

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des zuständigen Ministeriums:

Mehr Infos

BÜRO IN DÜSSELDORF

wir pflegen - Interessenvertretung u. Selbsthilfe pflegender Angehöriger in Nordrhein-Westfalen e.V.

Graf-Adolf-Straße 41, Postfach 72
40210 Düsseldorf

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