1. Oktober 2026
Beteiligung auf Augenhöhe und ein Ende der Benachteiligung häuslicher Pflege
Über die Zukunft der Pflegeversicherung soll eine Strukturkommission beraten. Die meisten Pflegebedürftigen leben zu Hause und werden von ihren Angehörigen versorgt. Diese Stimme muss in der Kommission vertreten sein: als gleichberechtigtes Mitglied auf Augenhöhe. Das fordert unser Bundesverband wir pflegen e.V. nach dem gestrigen Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG).
Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann nennt den Gesetzentwurf einen "ersten Schritt". Die grundlegende Reform soll eine Strukturkommission vorbereiten, die kommende Woche eingesetzt werden soll. Wer ihr angehört, ist offen. Der Auftrag steht dagegen fest: Die Kommission soll Vorschläge erarbeiten, wie die Eigenanteile im Pflegeheim begrenzt werden und wie ein Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung aussehen kann.
Gerechtigkeitslücke zwischen stationärer und häuslicher Pflege
Dieser Auftrag greift zu kurz. Die größte Gerechtigkeitslücke der Pflegeversicherung verläuft nicht zwischen gesetzlicher und privater Versicherung. Sie verläuft vor allem zwischen dem Heim und der Pflege zu Hause.
Die Eigenanteile in der häuslichen Pflege tauchen in keiner Kostenstatistik auf. Sie bestehen vor allem aus der Zeit und Arbeitskraft der Angehörigen. In Geld bewertet entspräche dieser Einsatz bei den am stärksten belasteten zehn Prozent der Haushalte mehr als 7.400 Euro im Monat. Zum Vergleich: Der pflegebedingte Eigenanteil im Heim lag im Juli 2024 je nach Wohndauer zwischen 910 und 1.916 Euro, ohne Unterkunft und Verpflegung. Die gesamte Wertschöpfung, die pflegende Angehörige leisten, liegt bei 200 Milliarden Euro. Pro Jahr.
Für Pflegebedürftige im Heim hat der Gesetzgeber einen Kostenausgleich geschaffen. Mit der Wohndauer steigen die Leistungszuschläge der Pflegekasse, der Eigenanteil sinkt. Für die häusliche Pflege gibt es nichts Vergleichbares. Wer zu Hause einen hohen Pflegebedarf hat, trägt die höchste Last, und zwar ohne zeitliche Grenze.
"Wer über Eigenanteile nur im Heim spricht, blendet die Mehrheit der Pflegebedürftigen und ihre Familien aus", sagt Nicole Knudsen, Mitglied des Bundesvorstands von wir pflegen e.V. "Pflegende Angehörige sind keine kostenlose Reserve des Systems. Sie tragen den größten Teil der Pflege in Deutschland. Wer Eigenanteile begrenzen will, muss die Eigenanteile zu Hause mitrechnen. Dafür brauchen wir einen festen Platz in der Strukturkommission. Es reicht nicht, über uns zu reden. Als größte Säule der pflegerischen Versorgung in Deutschland brauchen wir endlich Augenhöhe."
Positiv bewertet der Verband, dass die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige aus dem Entwurf gestrichen wurde. Viele Kürzungen bleiben aber bestehen. Der Entlastungsbetrag soll in einem Sozialraumbudget aufgehen, die Pflegegrade 1 bis 3 sollen strenger vergeben werden und die Verhinderungspflege stark eingeschränkt. Familien, die zu Hause pflegen, verlieren damit Geld und den Spielraum, Pflege selbstbestimmt und flexibel zu organisieren.
"Der Entwurf steckt einen Rahmen ab. Zufrieden sind wir damit nicht", so Knudsen. "Jede Kürzung bei der häuslichen Pflege, die jetzt im Gesetzgebungsverfahren beschlossen wird, nimmt die Ergebnisse der Strukturkommission vorweg. Das darf nicht passieren."