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Wie gerecht ist die Soziale Pflegeversicherung?

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Wie gerecht ist die Soziale Pflegeversicherung?
14. Januar 2026

Pointiert, faktenfest, debattenwürdig

In ihrem neuen Arbeitspapier nimmt Prof. Dr. Notburga Ott – em. Professorin für Sozialpolitik und öffentliche Wirtschaft an der Ruhr-Universität Bochum und Vorständin von wir pflegen NRW – die Soziale Pflegeversicherung grundlegend auf Gerechtigkeit hin unter die Lupe: von der Logik der "Teilversicherung" über verdeckte Eigenanteile in der häuslichen Pflege bis zu Fehlanreizen beim einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Ihr Fazit: Ohne klare Zielgröße, empirisch fundierte Leistungen und eine faire Entlastung pflegender Angehöriger bleibt das System ungerecht.

Seit ihrer Einführung 1995 ist die Pflegeversicherung als Teilversicherung konstruiert – Leistungen sind gedeckelt, der Rest muss privat erbracht oder bezahlt werden. Dieses Konstrukt ist weder im Gesetz klar definiert noch empirisch unterlegt; insbesondere fehlt eine transparente Zielgröße, welcher Teil der tatsächlichen Pflegekosten in welchem Setting abgesichert werden soll. Daraus resultieren systematische Schieflagen zwischen Pflegegraden und Versorgungsformen.
 

Gleich hohe Pflegegrade bedeuten nicht zwingend gleichen Bedarf, gleiche Bedarfe nicht gleiche Kosten.

Stationäre Pflege

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) eingeführt: Unabhängig vom Pflegegrad zahlen alle Bewohner:innen einer Einrichtung denselben Eigenanteil; die SPV-Leistung ist nach Pflegegraden gestaffelt. Das soll die Unterschiede der Belastungen über die Pflegegrade hinweg ausgleichen. Zusätzlich verändern wohndauerabhängige Zuschüsse die Verteilungseffekte. Daraus resultieren Anreize und Umverteilungen, die von der ursprünglichen Logik einer Teilversicherung abweichen und zu Ungleichbehandlungen führen. 

Häusliche/ambulante Pflege

Die Staffelung der ambulanten Leistungsansprüche basiert nicht auf belastbarer Empirie; sie wurde historisch fortgeschrieben und nur punktuell angepasst. Ein ausgleichender Mechanismus über Pflegegrade hinweg, wie in der stationären Versorgung, existiert nicht. Damit ist unklar, ob die SPV in der Häuslichkeit für Menschen mit unterschiedlichem Pflegebedarf tatsächlich einen vergleichbaren Kostenanteil absichert.

Verdeckte Eigenanteile zu Hause

Kernbeitrag der Studie ist die Monetarisierung informeller Pflege: Auf Basis aktueller Befragungsdaten leisten Angehörige im Median 49 Stunden pro Woche; bewertet mit dem Mindestlohn einer qualifizierten Pflegehilfskraft ergibt sich für 2024 ein geschätzter Eigenanteil in der Häuslichkeit von rund 2.085 Euro pro Monat, bei hoher Belastung deutlich mehr (3.997 bis 7.441 Euro). Diese Werte übersteigen in mehr als der Hälfte aller Fälle die stationären Eigenanteile ohne Unterkunft/Verpflegung (ca. 910–1.916 Euro je nach Wohndauer). Eine "Entlastungslogik" wie der EEE gibt es für pflegende Angehörige nicht. 

Private Zusatzversicherung als Ausweg?

Ott argumentiert, dass Vorschläge einer "Vollabsicherung" durch eine private Zusatzversicherung vor den Hintergund der Ungereimtheiten in der SPV scheitern müssen: Weder sind die gesamten Kosten in der Häuslichkeit ausreichend bekannt noch lassen sich die Sicherungslücken über Pflegegrade und Settings konsistent, risikoäquivalent und aktuarisch fair abbilden. Beispielrechnungen zeigen zudem interne Umverteilungen zulasten häuslicher Pflege und verfehlen damit das Versprechen der Vollabsicherung. 
 

Zwischen stationärer und häuslicher Versorgung gelten unterschiedliche Gerechtigkeitslogiken.

Fazit

Die SPV verfehlt horizontale und vertikale Gerechtigkeit: Gleich hohe Pflegegrade bedeuten nicht zwingend gleichen Bedarf, gleiche Bedarfe nicht gleiche Kosten – und zwischen stationärer und häuslicher Versorgung gelten unterschiedliche Gerechtigkeitslogiken. Die Autorin fordert daher: eine klare sozialpolitische Zielsetzung für die SPV (welcher Anteil der tatsächlichen Kosten soll wo gesichert werden?), empirisch fundierte Bedarfsermittlung und leistungsrechtliche Anpassungen, die sowohl die Verfügbarkeit passender Leistungen als auch eine faire Verteilung der verbleibenden Eigenanteile – insbesondere in der Häuslichkeit – sicherstellen.